AGBs

I. Vertragsgestaltung
Der Trainings- oder Personalberatungsvertrag ist Dienstleistung gemäß § 611 ff. BGB.
Er kommt zustande mit schriftlicher Bestätigung durch die Rupp Sieger Consulting GbR und dem in der Bestätigung enthaltenen Umfang.
Abweichungen und Sondervereinbarungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Rupp Sieger Consulting GbR. Etwa entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.


II. Leistungen des Trainers/Beraters
Die Rupp Sieger Consulting GbR erbringt die Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Beratungsleistungen werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschrieben. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.


III. Honorare und Kosten
Für die Höhe der Kosten ist das beigefügte Leistungsverzeichnis der Rupp Sieger Consulting GbR verbindlich.
Nach einem unentgeltlichen Kontaktgespräch sind folgende Leistungen zu vergüten:
a. Für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten auf Wunsch des Auftraggebers zu realisieren sind, wird ein Tageshonorar für jeden angefangenen Tag vereinbart.
b. Für Seminare wird nach Wahl ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
c. Soweit nicht eigene technische Anlagen der Rupp Sieger Consulting GbR (Videoanlage, Telefontrainingsanlage und sonstige Seminartechnik) eingesetzt werden, wird nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots und auditiven Fallstudien nach eigenem Aufwand berechnet.
d. Für Seminare an Wochenenden und/oder gesetzlichen Feiertagen werden Zuschläge erhoben und vereinbart.
e. Reise- und Aufenthaltskosten werden zusätzlich berechnet.
f. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die insgesamt vereinbarten Honorare und Auslagen werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu einem Drittel binnen drei Tagen nach Auftragsbestätigung, zu einem Drittel mit Beginn der Trainings- und/oder Beratungsleistung und zu einem Drittel nach Beendigung des Auftrages jeweils ohne Abzug zahlbar. Auslagen sind ohne Abzug mit Rechnungsstellung zahlbar.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen wird ausgeschlossen.

IV. Sicherung der Leistung
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Rupp Sieger Consulting GbR an den von dieser erstellten Werken (z.B. Trainingsunterlagen usw.) an.
Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Rupp Sieger Consulting GbR.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheberund/oder sonstige Rechte anderer nicht entgegenstehen.
Der Auftraggeber informiert die Rupp Sieger Consulting GbR vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
Soll ein Teil des Konzepts und/oder die Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Rupp Sieger Consulting GbR der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
Die Rupp Sieger Consulting GbR verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
Die Rupp Sieger Consulting GbR trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der Rupp Sieger Consulting GbR zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Rupp Sieger Consulting GbR wird deren Auswahl nach Absprache und ausschließlich im Interesse einer bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
Die Rupp Sieger Consulting GbR ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht Abweichendes bei Auftragserteilung vereinbart wurde.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Rupp Sieger Consulting GbR wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von der Rupp Sieger Consulting GbR zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Rupp Sieger Consulting GbR unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Rupp Sieger Consulting GbR, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 v.H. des vereinbarten Honorars zzgl. der Auslagen zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von
a. 1-3 Wochen vor der Trainingsdurchführung 50 %,
b. 3 bis 6 Tage vor der Trainingsdurchführung 75 %,
c. 0 bis 3 Tage vor der Trainingsdurchführung 100 %
des Honorars zzgl. Auslagen gemäß Ziffer III. zu zahlen. Das vorbereitete Material wird von der Rupp Sieger Consulting GbR im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer IV. zur Verfügung gestellt.


V. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich der unwirksamen Bestimmungen eine Ersatzregelung herbeizuführen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
Soweit zulässig, gilt für diesen Vertrag und seine Durchführung ausschließlich deutsches Recht.
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht bzw. Landgericht Ingolstadt vereinbart.